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   BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18   

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BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18 (https://dejure.org/2018,27057)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.2018 - 2 BvC 1/18 (https://dejure.org/2018,27057)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 (https://dejure.org/2018,27057)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten, offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten, offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers vor dem BVerfG vermag Besorgnis der ...

  • Wolters Kluwer

    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit aus der Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richter an der Entscheidung über die Wahlprüfungsbeschwerde; Richterliche Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem ...

  • rewis.io

    Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten, offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers vor dem BVerfG vermag Besorgnis der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 18 Abs. 1 Nr. 2
    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit aus der Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richter an der Entscheidung über die Wahlprüfungsbeschwerde; Richterliche Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem ...

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten, offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers vor dem BVerfG vermag Besorgnis der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alle Richter sind befangen!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangen - wegen früherer Urteile

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3438
  • NVwZ 2018, 1733
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
    Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, da es lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).

    Die Entscheidung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage durch die betroffenen Richter in einem früheren Verfahren begründet noch nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. dazu BVerfGE 78, 331 ; 133, 377 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -, juris, Rn. 7, stRspr).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
    Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, da es lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2018 - 1 BvR 1316/18 -, juris, Rn. 1; stRspr).

  • BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 610/17

    Die Ausschlussregelung wegen der Beteiligung eines Bundesverfassungsrichters an

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
    Ein Ausschlusstatbestand liegt hingegen nicht vor im Falle der Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers vor dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -, juris, Rn. 2-4).

    Die Entscheidung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage durch die betroffenen Richter in einem früheren Verfahren begründet noch nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. dazu BVerfGE 78, 331 ; 133, 377 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -, juris, Rn. 7, stRspr).

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; stRspr).

    Die Entscheidung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage durch die betroffenen Richter in einem früheren Verfahren begründet noch nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. dazu BVerfGE 78, 331 ; 133, 377 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -, juris, Rn. 7, stRspr).

  • BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2018 - 1 BvR 1316/18 -, juris, Rn. 1; stRspr).

    Ein Ausschlusstatbestand liegt hingegen nicht vor im Falle der Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers vor dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -, juris, Rn. 2-4).

  • BVerfG, 03.02.2016 - 2 BvC 26/14

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
    Soweit sich das Ablehnungsgesuch auf die Wahlprüfungsbeschwerde vom 30. Juli 2014 bezieht, die mit Beschluss des Zweiten Senats vom 3. Februar 2016 (2 BvC 26/14) verworfen wurde, ist es bereits aufgrund seiner Verfristung unzulässig.

    Soweit das Ablehnungsgesuch die nunmehr anhängige Wahlprüfungsbeschwerde betrifft, ergibt sich keine Besorgnis der Befangenheit aus der Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richter an der Entscheidung über die Wahlprüfungsbeschwerde vom 30. Juli 2014 (2 BvC 26/14).

  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    "Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2018 - 1 BvR 1316/18 -, juris, Rn. 1; stRspr).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84

    Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur Errichtung von Berufsbildungsausschüssen im

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09

    Unzulässigkeit eines Richterablehnungsgesuchs mangels hinreichender Begründung -

  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 1316/18

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3

  • BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77

    Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG

  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    Entscheidet der Senat ohne mündliche Verhandlung, muss der Ablehnungsantrag jedenfalls bis zur abschließenden Entscheidung in der Sache gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2001 - 1 BvR 2216/96 u.a. -, Rn. 9; Lechner/Zuck, in: dies., BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 19 Rn. 9).
  • BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16

    Unbegründeter Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen der Besorgnis der

    Sie enthalten lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 3438 Rn. 1 mwN und Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8; vgl. auch BGH Beschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 24.01.2024 - XII ZA 21/23

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs

    Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 3438 mwN und Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8; vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN).
  • LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20

    Wann ist eine Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch zulässig?

    Abgesehen davon, dass die "Vorbefassung" mit einer Angelegenheit keineswegs auch nur im Regelfall zu einer Befangenheit führt (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377, 406; BVerfG, Beschl. v. 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 -, NJW 2018, 3438), trifft diese Argumentation für RiLSG C. schon deswegen nicht zu, weil dieser dem 9. Senat nicht angehört hat.

    Außerhalb der dort aufgeführten Konstellationen hat eine "Vorbefassung" nicht zur Folge, dass der betreffende Richter nicht mitwirken dürfte, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. nochmals BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377, 406; BVerfG, Beschl. v. 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 -, NJW 2018, 3438).

  • BVerfG, 18.04.2021 - 1 BvR 1180/17

    Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen Baer und Ott und Antrag auf

    Denn dieses Gesuch war erst nach der Entscheidung in der Sache gestellt worden und damit verfristet (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 -, Rn. 3).
  • LSG Bayern, 23.09.2020 - L 11 SF 263/20

    Sozialgerichtsverfahren: Zur Statthaftigkeit eines Befangenheitsantrags in der

    Dies zugrunde gelegt ist das am 21.08.2020 eingegangene Ablehnungsgesuch für das mit Beschluss vom 06.08.2020 entschiedene Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verspätet, prozessual überholt und somit "offensichtlich unzulässig" (BVerfG, Beschluss vom 22.08.2018 2 BvC 1/18).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2020 - 20 Wlw 3/20

    Mit Anhörungsrüge verbundener Befangenheitsantrag

    In einem weiteren Beschluss vom 22.08.2018 (Az. 2 BvC 1/18, zitiert nach juris, Rn. 3) hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass sich aus dem Sinn des Instituts - der Gewährleistung eines fairen Verfahrens - ergebe, dass ein Antrag auf Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit jedenfalls vor der Entscheidung in der Sache gestellt werden müsse.
  • OLG München, 30.12.2020 - 1 U 3867/18

    Bewilligung, Prozesskostenhilfe, Berufung, Schmerzensgeld, Beiordnung,

    Es ist in der Rechtsprechung, auch in der verfassungsgerichtlichen, allgemein anerkannt, dass es bei offensichtlicher Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs, insbesondere bei rechtsmissbräuchlichen Befangenheitsanträgen, keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter bedarf und diese - entgegen der Regelung des § 45 Abs. 1 ZPO - auch nicht von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ausgeschlossen sind (vgl. z.B. Thomas/Putzo - Hüßtege, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 45 Rn. 1; Zöller - Vollkommer, aaO, § 44 Rn. 12 ff., 17 f.; BVerfG NJW 2018, 3438).
  • VG Osnabrück, 30.08.2022 - 3 A 143/20

    Auslegung umweltbezogener Stellungnahmen; Auslegungsbekanntmachung;

    Eine solche Feststellung durch das Gericht hat wegen der Rechtskraftwirkung des Urteils zur Voraussetzung, dass die Rechtsfehler des angefochtenen Bescheids auf der Grundlage einer umfassenden rechtlichen Prüfung abschließend zu benennen sind (BVerwG, Urteil vom 29.05.2018 - 7 C 18.17 -, NVwZ 2018, 1734 [BVerfG 22.08.2018 - 2 BvC 1/18] Rn. 30 f.; Beschluss vom 13.06.2019 - 7 B 23.18 -, NVwZ 2019, 1611 - Rn. 6).
  • OLG Nürnberg, 07.04.2022 - 5 EK 3307/21

    Unbegründete Anhörungsrüge und unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Auch insoweit erweist sich das Gesuch daher als unzulässig (vgl. BVerfG NJW 2018, 3438 Rn. 3, zitiert nach juris; Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 44 Rn. 11a; OLG Hamburg NJW-RR 2020, 698 f.).
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